Startseite
»
Ferngläser
»
Leica
»
Leica Ultravid 12x50 HD-Plus inkl. Corduratasche und Neoprentrageriemen

Leica Ultravid 12x50 HD-Plus inkl. Corduratasche und Neoprentrageriemen
-9%
Das Wesentliche:
-
hervorragend für Beobachtungen auf große Distanzen
-
sichere Erkennung und Bestimmung von Details
-
für die detailreiche, lange Beobachtung, ruhigerer Bildeindruck bei Montage auf einem Einbein oder normalen Stativ
Produktbeschreibung:
Wenn Sie größte Erwartungen an ein Fernglas haben, kommen Sie an den Leica Ultravid HD-Plus Modellen nicht vorbei. Sie machen den Augenblick zum unvergesslichen Erlebnis, und aus der Liebe zum Detail pure Leidenschaft. Fluoridhaltige Linsen sorgen für eine brillante Farbtreue und perfekten Kontrast, für eine einzigartige Bildhelligkeit sowie gestochen scharfe Abbildungen. Abgerundet wird diese Leistung durch eine höchst effi ziente Falschlichtunterdrückung, die beste Kontraste erzeugt. Der Fokussiermechanismus der Ultravid Ferngläser läuft geschmeidig und mit weniger als zwei Umdrehungen von der minimal möglichen Naheinstellung bis Unendlich. So erfolgt das Scharfstellen sicher und schnell. Durch ihre robuste Bauweise sind die Ultravid HD-Plus Ferngläser bei jedem Wetter einsatzbereit. Die zentrale Gelenkachse besteht aus hochfestem Titan, während beim Gehäuse ultraleichtes Magnesium verwendet wird. Dazu sind alle Modelle bis zu 5 Meter wasserdicht. Die AquaDura®-Vergütung der Gläser schützt die Linsen zuverlässig gegen Wasser und Schmutz.
Lieferumfang: Fernglas, konturförmiger Neopren-Tragriemen, Objektivschutzdeckel, Okularschutzdeckel, Corduratasche
Die Leica Camera AG (“LEICA”) gewährt auf das beworbene Produkt eine
Garantie von 24 Monaten. Es beginnt die Frist für die Berechnung der
Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des
Garantieschutzes ist europaweit.
Garantiebedingungen des Herstellers:
Die Leica Camera AG (“LEICA”) bietet Ihnen eine zweijährige
Produktgarantie ab dem Kaufdatum bei einem autorisierten LEICA Händler für
Ihr LEICA Produkt, einschließlich der in der dazugehörigen Originalverpackung
enthaltenen Zubehörteile (zusammen “Geschütztes Produkt”). Die
Produktgarantie unterliegt diesen Garantiebedingungen. Ihre gesetzlichen
Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer Ihrer LEICA Produkte bleiben
von der regulären zweijährigen LEICA Produktgarantie unberührt.
1. GARANTIEUMFANG
1.1. GARANTIELEISTUNGEN
Die Laufzeit der Produktgarantie („Deckungszeitraum)“ beginnt mit dem Tag
des Kaufes bei einem autorisierten LEICA Händler und endet spätestens nach
Ablauf von 2 Jahren.
Innerhalb des Deckungszeitraums werden Beanstandungen, die auf
Fabrikations- und Materialfehlern beruhen, kostenlos nach Wahl von LEICA
durch Instandsetzung, Austausch defekter Teile oder Umtausch in ein
gleichwertiges einwandfreies Produkt behoben. Weitergehende, vorstehend
nicht genannte Ansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem
Rechtsgrund, gewährt die Produktgarantie nicht. Ausgetauschte Produkte oder
Teile werden Eigentum von LEICA.
1.2. BESCHRÄNKUNGEN
Die Produktgarantie gewährt keine Deckung für:
(I) Installation, Abbau oder Entsorgung des Geschützten Produktes bzw.
Installation, Abbau, Reparatur oder Wartung von Produkten, die nicht
Geschützte Produkte sind (einschließlich Zubehör, Zusatzkomponenten oder
anderen Geräten) oder elektrischer Anschluss außerhalb des Geschützten
Produkts;
(II) Geschützte Produkte, bei denen die Seriennummer geändert, unkenntlich
gemacht oder entfernt wurde;
(III) Verwendung des Geschützten Produkts in einer industriellen Anwendung,
wie z.B.: a) Einbau des Geschützten Produkts in ein Flugzeug zur Erstellung von
Luftbildaufnahmen; b) Verwendung des Geschützten Produkts um
Reproduktionen zu erstellen; c) Verwendung des Geschützten Produkts in einer
Produktionsstraße zu Zwecken der Qualitätssicherung und
Produktionsüberwachung;
(IV) Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung (z.B. Fall/Stoß, Wasser,
Staub/Sand) zurückzuführen sind.
(V) Schäden an dem Geschützten Produkt, die durch Unfall, Missbrauch,
Vernachlässigung, unsachgemäßen Gebrauch (einschließlich fehlerhafter
Installation, Reparatur- oder Wartungsarbeiten, die nicht von LEICA oder einem
von LEICA autorisierten Partner durchgeführt wurden), nicht autorisierte
Änderungen, extreme Umgebungsbedingungen (einschließlich extremen
Temperaturen und extremer Feuchtigkeit), extreme physische oder elektrische
Belastung, Interferenzen, Schwankungen oder Spannungsspitzen der
Stromversorgung, Blitzschlag, Statische Elektrizität, Brand, Höhere Gewalt oder
andere äußere Einflüsse verursacht worden;
(VI) Probleme, die durch Komponenten verursacht werden, die nicht Bestandteil
des Geschützten Produktes sind, einschließlich solcher Produkte, die nicht von
LEICA stammen, wobei unerheblich ist, ob diese zusammen mit dem
Geschützten Produkt erworben wurden oder nicht;
(VII) Serviceleistungen, die zur Berücksichtigung von gesetzlichen
Anforderungen erforderlich sind, die erst nach dem Beginn des
Deckungszeitraumes der Produktgarantie in Kraft getreten sind;
(VIII) Fehler, die auf gewöhnlichen Gebrauch oder gewöhnliche Abnutzung oder
die übliche Alterung des Geschützten Produktes zurückzuführen sind;
(IX) Rein kosmetische Mängel an Geschützten Produkten (insbesondere,
Kratzer, Beulen und Staub);
(X) Verschleißteile wie z.B. Batterien, es sei denn, dass der Schaden durch
einen Material- oder Herstellungsfehler verursacht wurde;
(XI) Vorbeugende Wartungsarbeiten am Geschützten Produkt;
2. IHRE PFLICHTEN
Um die Leistungen der Produktgarantie zu erhalten, verpflichtet sich der
Kunde:
(I) eine Kopie des Original-Kaufbelegs des Geschützten Produktes nach
Aufforderung durch LEICA zur Verfügung zu stellen;
(II) Informationen über die Symptome und Ursachen der Probleme mit dem
Geschützten Produkte, zur Verfügung zu stellen;
(III) auf Anfragen, einschließlich Anfragen zur Seriennummer des Geschützten
Produkts, des Models, der Version der Firmware, zu Peripheriegeräten, die mit
dem Geschützten Produkt verbunden sind, angezeigten Fehlermeldungen,
Aktionen, die durchgeführt wurden, bevor das Geschützte Produkt das Problem
aufgezeigt hat, und Maßnahmen, die ergriffen wurden, um das Problem zu
lösen, zu antworten;
(IV) die Anweisung, die Ihnen LEICA erteilt, einschließlich Anweisungen, davon
Abstand zu nehmen, Produkte oder Zubehör an LEICA zu schicken, für die kein
Reparatur- oder Austausch-Service vorgenommen wird, und Anweisungen, das
Geschützte Produkt nach Maßgabe der Versandanweisungen zu verpacken, zu
befolgen;
(V) die Firmware auf die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuelle Version zu
aktualisieren, bevor der Kunde den Service in Anspruch nehmen kann; LEICA
empfiehlt Sicherungskopien sämtlicher Daten, die in den geschützten
Produkten sind, zu erstellen, bevor die geschützten Produkte für Reparaturoder
Austauschleistungen an LEICA gesendet werden.
3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Für Verbraucher in Jurisdiktionen, die den Vorteilen von Verbraucherschutzgesetzen
oder -vorschriften unterliegen, gelten die Vorteile, die Ihnen unter
dieser Produktgarantie zustehen, zusätzlich zu allen Rechten und Ansprüchen,
die sich aus solchen Gesetzen und Vorschriften ergeben. Keine Bestimmung in
dieser Produktgarantie beeinträchtigt die Verbraucherschutzrechte, die durch
die anwendbaren zwingenden Gesetze eingeräumt werden, einschließlich der
Verbraucherschutzrechte, Schadensersatz im Falle einer vollständigen oder
teilweisen Nicht-Leistung oder einer nicht-ordnungsgemäßen Leistungserbringung
von vertraglichen Verpflichtungen durch LEICA geltend zu machen.
Soweit nach anwendbarem Recht zulässig übernehmen LEICA und seine
Mitarbeiter und Vertreter unter keinen Umständen Ihnen oder Ihrem
Rechtsnachfolger gegenüber eine Haftung für indirekte Schäden oder
Folgeschäden, einschließlich aber ohne Beschränkung auf Kosten für die
Wiederherstellung, die Neuprogrammierung oder Reproduktion von
Programmen oder Daten oder Kosten infolge der Verletzung der Vertraulichkeit
von Daten, des Verlusts von Geschäftsmöglichkeiten, infolge entgangenen
Gewinns, entgangenen Umsatzes oder entgangener Einsparungen, die durch
Verpflichtungen von LEICA unter dieser Produktgarantie verursacht wurden.
Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, ist die nach dieser Produktgarantie
entstehende Haftung von LEICA und seinen Mitarbeitern und Vertretern
gegenüber Ihnen und Ihren Rechtsnachfolgern auf die Höhe desjenigen
Betrages beschränkt, den Sie für das Geschützte Produkt bezahlt haben.
Insbesondere garantiert LEICA nicht:
(I) dass LEICA das Geschützte Produkt ohne Risiko für oder Verlust von
Programmen oder Daten reparieren oder austauschen wird,
(II) dass der Betrieb des Produkts ohne Unterbrechung oder fehlerfrei sein
wird.
Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung wird die Haftung von LEICA für:
(I) durch Fahrlässigkeit von LEICA verursachte Todesfälle oder
Körperverletzungen oder
(II) Betrug ausschließen oder beschränken.
Soweit die Haftung nach den vorgenannten Gesetzen und Vorschriften
beschränkt werden kann, ist die Haftung von LEICA, nach LEICAs freier Wahl,
auf den Austausch oder die Reparatur des Geschützten Produkts oder die
Zurverfügungstellung des Services beschränkt. Nach den Gesetzen einiger
Länder, Staaten oder Gebieten ist es unzulässig, die Haftung für Zufalls- oder
Folgeschäden auszuschließen oder zu beschränken. Deshalb können einige
oder alle der vorgenannten Beschränkungen auf Sie möglicherweise keine
Anwendung finden.
4. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
(I) Sollte ein Abschnitt oder ein Teil eines Abschnittes dieser
Garantiebedingungen für unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar gehalten
werden, soll dieser Abschnitt oder der Teil eines Abschnitts von diesen
Garantiebedingungen separiert werden, und die übrigen Garantiebedingungen
bleiben vollumfänglich wirksam.
(II) Diese Garantiebedingungen unterliegen dem Recht desjenigen Landes, in
dem das Produkt erworben wurde. Diese Rechtswahl umfasst nicht die
Bestimmungen des internationalen Privatrechts oder der UNKaufrechtskonventionen.
(III) LEICA ist berechtigt, an Dritte einen Unterauftrag zur Erfüllung der
Pflichten von LEICA zu erteilen oder auf Dritte die Pflichten von LEICA zur
Vertragserfüllung zu übertragen; LEICA wird hierdurch jedoch nicht von seinen
Verpflichtungen zur Vertragserfüllung Ihnen gegenüber befreit.
(IV) LEICA ist für eine etwaige Nicht-Erfüllung oder verzögerte Erfüllung der
Produktgarantie nicht verantwortlich, soweit dies auf Umständen beruht, die
außerhalb LEICAs zumutbarer Kontrolle liegen.
(V) Sie stimmen zu, dass sämtliche Informationen und Daten, die Sie LEICA im
Rahmen dieser Produktgarantie zur Verfügung stellen, weder vertraulich noch
geschützt sind. Sie stimmen außerdem zu, dass LEICA Ihre Daten bei
Erbringung der Services erheben und in Ihrem Auftrag verarbeiten darf. Dies
umfasst gegebenenfalls auch die Übermittlung Ihrer Daten an mit LEICA
verbundene Unternehmen oder Dienstleister, die sich in Ländern befinden
können, in denen das Datenschutzniveau nicht dem Datenschutzniveau des
Landes entspricht, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, einschließlich der Länder
Australien, Kanada, Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Indien, Japan,
China und den USA.
(VI) LEICA hat Schutzmaßnahmen ergriffen, die Ihre Daten sowohl gegen
unerlaubten Zugriff oder Offenlegung als auch gegen unberechtigte Zerstörung
schützen sollen. Sie sind für die Anweisungen, die Sie LEICA in Bezug auf die
Verarbeitung Ihrer Daten geben, verantwortlich. LEICA strebt die Einhaltung
dieser Anweisungen an, soweit dies für die Erbringung der Services und der
Supportverpflichtungen unter der Produktgarantie vernünftigerweise geboten
ist. Wenn Sie mit Vorstehendem nicht einverstanden sind oder wenn Sie Fragen
haben, welchen Einfluss die beschriebene Verarbeitung auf Ihre Daten hat,
wenden Sie sich bitte unter der unten angegebenen Telefonnummer an LEICA.
(VII) Mündliche Erklärungen, Zusicherungen oder Nebenvereinbarungen zu
dieser Garantie bestehen nicht. Änderungen und/oder zusätzliche
Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich niedergelegt und
rechtsverbindlich unterschrieben sind. Dies gilt auch für Vereinbarungen über
das Schriftformerfordernis selbst.
(VIII) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von LEICA. Ausschließliche
gesetzliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
ABHOLSERVICE FÜR REPARATUREINSENDUNGEN
(gilt nur für Deutschland)
Sollten Sie während der Garantiezeit einen Fehler an Ihrem Gerät feststellen,
organisieren wir auf Wunsch für Sie die Einsendung an unsere Customer Care-
Abteilung. Zwecks Absprache steht Ihnen unsere Service-Rufnummer 06441
2080189 zum günstigen Preis von 6 Cent (Stand 11/2010) pro Gespräch zur
Verfügung. Unser Abholservice wird Ihr Leica-Produkt zum vereinbarten Termin
kostenlos bei Ihnen abholen und unserer Customer Care-Abteilung zur
Überprüfung zustellen.
Die Leica Camera AG (“LEICA”)
Am Leitz-Park 5 | 35578 Wetzlar | Germany
Garantie von 24 Monaten. Es beginnt die Frist für die Berechnung der
Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des
Garantieschutzes ist europaweit.
Garantiebedingungen des Herstellers:
Die Leica Camera AG (“LEICA”) bietet Ihnen eine zweijährige
Produktgarantie ab dem Kaufdatum bei einem autorisierten LEICA Händler für
Ihr LEICA Produkt, einschließlich der in der dazugehörigen Originalverpackung
enthaltenen Zubehörteile (zusammen “Geschütztes Produkt”). Die
Produktgarantie unterliegt diesen Garantiebedingungen. Ihre gesetzlichen
Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer Ihrer LEICA Produkte bleiben
von der regulären zweijährigen LEICA Produktgarantie unberührt.
1. GARANTIEUMFANG
1.1. GARANTIELEISTUNGEN
Die Laufzeit der Produktgarantie („Deckungszeitraum)“ beginnt mit dem Tag
des Kaufes bei einem autorisierten LEICA Händler und endet spätestens nach
Ablauf von 2 Jahren.
Innerhalb des Deckungszeitraums werden Beanstandungen, die auf
Fabrikations- und Materialfehlern beruhen, kostenlos nach Wahl von LEICA
durch Instandsetzung, Austausch defekter Teile oder Umtausch in ein
gleichwertiges einwandfreies Produkt behoben. Weitergehende, vorstehend
nicht genannte Ansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem
Rechtsgrund, gewährt die Produktgarantie nicht. Ausgetauschte Produkte oder
Teile werden Eigentum von LEICA.
1.2. BESCHRÄNKUNGEN
Die Produktgarantie gewährt keine Deckung für:
(I) Installation, Abbau oder Entsorgung des Geschützten Produktes bzw.
Installation, Abbau, Reparatur oder Wartung von Produkten, die nicht
Geschützte Produkte sind (einschließlich Zubehör, Zusatzkomponenten oder
anderen Geräten) oder elektrischer Anschluss außerhalb des Geschützten
Produkts;
(II) Geschützte Produkte, bei denen die Seriennummer geändert, unkenntlich
gemacht oder entfernt wurde;
(III) Verwendung des Geschützten Produkts in einer industriellen Anwendung,
wie z.B.: a) Einbau des Geschützten Produkts in ein Flugzeug zur Erstellung von
Luftbildaufnahmen; b) Verwendung des Geschützten Produkts um
Reproduktionen zu erstellen; c) Verwendung des Geschützten Produkts in einer
Produktionsstraße zu Zwecken der Qualitätssicherung und
Produktionsüberwachung;
(IV) Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung (z.B. Fall/Stoß, Wasser,
Staub/Sand) zurückzuführen sind.
(V) Schäden an dem Geschützten Produkt, die durch Unfall, Missbrauch,
Vernachlässigung, unsachgemäßen Gebrauch (einschließlich fehlerhafter
Installation, Reparatur- oder Wartungsarbeiten, die nicht von LEICA oder einem
von LEICA autorisierten Partner durchgeführt wurden), nicht autorisierte
Änderungen, extreme Umgebungsbedingungen (einschließlich extremen
Temperaturen und extremer Feuchtigkeit), extreme physische oder elektrische
Belastung, Interferenzen, Schwankungen oder Spannungsspitzen der
Stromversorgung, Blitzschlag, Statische Elektrizität, Brand, Höhere Gewalt oder
andere äußere Einflüsse verursacht worden;
(VI) Probleme, die durch Komponenten verursacht werden, die nicht Bestandteil
des Geschützten Produktes sind, einschließlich solcher Produkte, die nicht von
LEICA stammen, wobei unerheblich ist, ob diese zusammen mit dem
Geschützten Produkt erworben wurden oder nicht;
(VII) Serviceleistungen, die zur Berücksichtigung von gesetzlichen
Anforderungen erforderlich sind, die erst nach dem Beginn des
Deckungszeitraumes der Produktgarantie in Kraft getreten sind;
(VIII) Fehler, die auf gewöhnlichen Gebrauch oder gewöhnliche Abnutzung oder
die übliche Alterung des Geschützten Produktes zurückzuführen sind;
(IX) Rein kosmetische Mängel an Geschützten Produkten (insbesondere,
Kratzer, Beulen und Staub);
(X) Verschleißteile wie z.B. Batterien, es sei denn, dass der Schaden durch
einen Material- oder Herstellungsfehler verursacht wurde;
(XI) Vorbeugende Wartungsarbeiten am Geschützten Produkt;
2. IHRE PFLICHTEN
Um die Leistungen der Produktgarantie zu erhalten, verpflichtet sich der
Kunde:
(I) eine Kopie des Original-Kaufbelegs des Geschützten Produktes nach
Aufforderung durch LEICA zur Verfügung zu stellen;
(II) Informationen über die Symptome und Ursachen der Probleme mit dem
Geschützten Produkte, zur Verfügung zu stellen;
(III) auf Anfragen, einschließlich Anfragen zur Seriennummer des Geschützten
Produkts, des Models, der Version der Firmware, zu Peripheriegeräten, die mit
dem Geschützten Produkt verbunden sind, angezeigten Fehlermeldungen,
Aktionen, die durchgeführt wurden, bevor das Geschützte Produkt das Problem
aufgezeigt hat, und Maßnahmen, die ergriffen wurden, um das Problem zu
lösen, zu antworten;
(IV) die Anweisung, die Ihnen LEICA erteilt, einschließlich Anweisungen, davon
Abstand zu nehmen, Produkte oder Zubehör an LEICA zu schicken, für die kein
Reparatur- oder Austausch-Service vorgenommen wird, und Anweisungen, das
Geschützte Produkt nach Maßgabe der Versandanweisungen zu verpacken, zu
befolgen;
(V) die Firmware auf die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuelle Version zu
aktualisieren, bevor der Kunde den Service in Anspruch nehmen kann; LEICA
empfiehlt Sicherungskopien sämtlicher Daten, die in den geschützten
Produkten sind, zu erstellen, bevor die geschützten Produkte für Reparaturoder
Austauschleistungen an LEICA gesendet werden.
3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Für Verbraucher in Jurisdiktionen, die den Vorteilen von Verbraucherschutzgesetzen
oder -vorschriften unterliegen, gelten die Vorteile, die Ihnen unter
dieser Produktgarantie zustehen, zusätzlich zu allen Rechten und Ansprüchen,
die sich aus solchen Gesetzen und Vorschriften ergeben. Keine Bestimmung in
dieser Produktgarantie beeinträchtigt die Verbraucherschutzrechte, die durch
die anwendbaren zwingenden Gesetze eingeräumt werden, einschließlich der
Verbraucherschutzrechte, Schadensersatz im Falle einer vollständigen oder
teilweisen Nicht-Leistung oder einer nicht-ordnungsgemäßen Leistungserbringung
von vertraglichen Verpflichtungen durch LEICA geltend zu machen.
Soweit nach anwendbarem Recht zulässig übernehmen LEICA und seine
Mitarbeiter und Vertreter unter keinen Umständen Ihnen oder Ihrem
Rechtsnachfolger gegenüber eine Haftung für indirekte Schäden oder
Folgeschäden, einschließlich aber ohne Beschränkung auf Kosten für die
Wiederherstellung, die Neuprogrammierung oder Reproduktion von
Programmen oder Daten oder Kosten infolge der Verletzung der Vertraulichkeit
von Daten, des Verlusts von Geschäftsmöglichkeiten, infolge entgangenen
Gewinns, entgangenen Umsatzes oder entgangener Einsparungen, die durch
Verpflichtungen von LEICA unter dieser Produktgarantie verursacht wurden.
Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, ist die nach dieser Produktgarantie
entstehende Haftung von LEICA und seinen Mitarbeitern und Vertretern
gegenüber Ihnen und Ihren Rechtsnachfolgern auf die Höhe desjenigen
Betrages beschränkt, den Sie für das Geschützte Produkt bezahlt haben.
Insbesondere garantiert LEICA nicht:
(I) dass LEICA das Geschützte Produkt ohne Risiko für oder Verlust von
Programmen oder Daten reparieren oder austauschen wird,
(II) dass der Betrieb des Produkts ohne Unterbrechung oder fehlerfrei sein
wird.
Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung wird die Haftung von LEICA für:
(I) durch Fahrlässigkeit von LEICA verursachte Todesfälle oder
Körperverletzungen oder
(II) Betrug ausschließen oder beschränken.
Soweit die Haftung nach den vorgenannten Gesetzen und Vorschriften
beschränkt werden kann, ist die Haftung von LEICA, nach LEICAs freier Wahl,
auf den Austausch oder die Reparatur des Geschützten Produkts oder die
Zurverfügungstellung des Services beschränkt. Nach den Gesetzen einiger
Länder, Staaten oder Gebieten ist es unzulässig, die Haftung für Zufalls- oder
Folgeschäden auszuschließen oder zu beschränken. Deshalb können einige
oder alle der vorgenannten Beschränkungen auf Sie möglicherweise keine
Anwendung finden.
4. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
(I) Sollte ein Abschnitt oder ein Teil eines Abschnittes dieser
Garantiebedingungen für unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar gehalten
werden, soll dieser Abschnitt oder der Teil eines Abschnitts von diesen
Garantiebedingungen separiert werden, und die übrigen Garantiebedingungen
bleiben vollumfänglich wirksam.
(II) Diese Garantiebedingungen unterliegen dem Recht desjenigen Landes, in
dem das Produkt erworben wurde. Diese Rechtswahl umfasst nicht die
Bestimmungen des internationalen Privatrechts oder der UNKaufrechtskonventionen.
(III) LEICA ist berechtigt, an Dritte einen Unterauftrag zur Erfüllung der
Pflichten von LEICA zu erteilen oder auf Dritte die Pflichten von LEICA zur
Vertragserfüllung zu übertragen; LEICA wird hierdurch jedoch nicht von seinen
Verpflichtungen zur Vertragserfüllung Ihnen gegenüber befreit.
(IV) LEICA ist für eine etwaige Nicht-Erfüllung oder verzögerte Erfüllung der
Produktgarantie nicht verantwortlich, soweit dies auf Umständen beruht, die
außerhalb LEICAs zumutbarer Kontrolle liegen.
(V) Sie stimmen zu, dass sämtliche Informationen und Daten, die Sie LEICA im
Rahmen dieser Produktgarantie zur Verfügung stellen, weder vertraulich noch
geschützt sind. Sie stimmen außerdem zu, dass LEICA Ihre Daten bei
Erbringung der Services erheben und in Ihrem Auftrag verarbeiten darf. Dies
umfasst gegebenenfalls auch die Übermittlung Ihrer Daten an mit LEICA
verbundene Unternehmen oder Dienstleister, die sich in Ländern befinden
können, in denen das Datenschutzniveau nicht dem Datenschutzniveau des
Landes entspricht, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, einschließlich der Länder
Australien, Kanada, Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Indien, Japan,
China und den USA.
(VI) LEICA hat Schutzmaßnahmen ergriffen, die Ihre Daten sowohl gegen
unerlaubten Zugriff oder Offenlegung als auch gegen unberechtigte Zerstörung
schützen sollen. Sie sind für die Anweisungen, die Sie LEICA in Bezug auf die
Verarbeitung Ihrer Daten geben, verantwortlich. LEICA strebt die Einhaltung
dieser Anweisungen an, soweit dies für die Erbringung der Services und der
Supportverpflichtungen unter der Produktgarantie vernünftigerweise geboten
ist. Wenn Sie mit Vorstehendem nicht einverstanden sind oder wenn Sie Fragen
haben, welchen Einfluss die beschriebene Verarbeitung auf Ihre Daten hat,
wenden Sie sich bitte unter der unten angegebenen Telefonnummer an LEICA.
(VII) Mündliche Erklärungen, Zusicherungen oder Nebenvereinbarungen zu
dieser Garantie bestehen nicht. Änderungen und/oder zusätzliche
Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich niedergelegt und
rechtsverbindlich unterschrieben sind. Dies gilt auch für Vereinbarungen über
das Schriftformerfordernis selbst.
(VIII) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von LEICA. Ausschließliche
gesetzliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
ABHOLSERVICE FÜR REPARATUREINSENDUNGEN
(gilt nur für Deutschland)
Sollten Sie während der Garantiezeit einen Fehler an Ihrem Gerät feststellen,
organisieren wir auf Wunsch für Sie die Einsendung an unsere Customer Care-
Abteilung. Zwecks Absprache steht Ihnen unsere Service-Rufnummer 06441
2080189 zum günstigen Preis von 6 Cent (Stand 11/2010) pro Gespräch zur
Verfügung. Unser Abholservice wird Ihr Leica-Produkt zum vereinbarten Termin
kostenlos bei Ihnen abholen und unserer Customer Care-Abteilung zur
Überprüfung zustellen.
Die Leica Camera AG (“LEICA”)
Am Leitz-Park 5 | 35578 Wetzlar | Germany