Imaging-Produkte European Warranty System (EWS)
Canon und EWS-Mitglieder gewährleisten die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Hardware dieses Produkts während der Garantiezeit. Sollte sich die Hardware während der Garantiezeit als mangelhaft erweisen, erfolgt eine kostenfreie Hardware-Reparatur in den von Canon autorisierten Servicecentern in den EWS-Mitgliedsländern.
Diese Rücksendungsgarantie gilt für Canon Produkte, welche für den europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die Schweiz oder Großbritannien vorgesehen und in einem dieser Länder erworben worden sind.
Der kostenlose EWS-Service kann nur gegen Vorlage von Originalrechnung/Kassenbon in Anspruch genommen werden. Zudem muss auf der Garantiekarte (a) der Name des Käufers, (b) der Name und die Adresse des Händlers, (c) der Modellname und die Seriennummer des erworbenen Produkts und (d) das Kaufdatum des Produkts angegeben sein. Canon behält sich das Recht vor, die Garantieleistung bei unvollständigen, gelöschten oder geänderten Informationen, die nach dem ursprünglichen Kauf des Produkts durch den Verbraucher beim Händler verursacht wurden, abzulehnen.
Canon darf die eigenen Produkte reparieren oder durch neue oder generalüberholte gleichwertige Ersatzteile oder Produkte ersetzen, um die Leistung und Zuverlässigkeit weiterhin sicherzustellen. Canon kann auch Produkte durch gleichwertige Modelle ersetzen, wenn das Original nicht mehr produziert wird. Generalüberholte Ersatzteile oder Produkte werden nur dann verwendet, wenn dies gemäß den gesetzlichen Rechten des Landes zulässig ist, in dem die Garantie angewendet wird.
1. Garantiezeitraum
Diese Garantie gilt für zwei Jahre* ab Kaufdatum durch den Kunden, wie aus den oben genannten Dokumenten hervorgeht.
* PIXMA G Serie: zwei Jahre oder 30.000 Drucke, je nachdem, was zuerst eintritt.
* PIXMA G650/550: zwei Jahre oder 10.000 Drucke, je nachdem, was zuerst eintritt.
2. Inanspruchnahme der Garantie
Die Garantieleistung kann in einem von Canon autorisierten Servicecenter in Anspruch genommen werden.
Alle Kosten für den sicheren Transport des Produkts zu und von dem von Canon autorisierten Servicecenter trägt der Kunde. Wenn das Produkt in ein Land gebracht wird, das nicht unter das EWS fällt und in dem die Garantiekarte nicht akzeptiert wird, muss das Produkt in das Land zurückgeschickt werden, in dem es erworben wurde, um die Garantie in Anspruch nehmen zu können.
3. EWS-Mitglieder:
Vollständige Angaben zu den Garantieleistungen in den einzelnen Ländern erhalten Sie vom entsprechenden EWS-Mitglied.
4. Beschränkungen
Canon und die EWS-Mitglieder übernehmen keine Garantie für Folgendes:
- Regelmäßige Kontrolle, Wartung und Reparatur oder Austausch von Teilen aufgrund normaler Abnutzung.
- Verbrauchsmaterial.
- Software jeglicher Art.
- Verschleißteile (z. B. Videoköpfe, optische Teile des Projektors, Alttintenbehälter und Führungsrollen) sowie Zubehör (z. B. Akkus und Aufnahmemedien), darunter Bänder, DVDs, Speicherkarten und ausbaubare Festplattenlaufwerke, die mit diesem Produkt verwendet werden, sind von dieser Garantie nicht abgedeckt.
- Mängel, die durch ohne Einwilligung von Canon vorgenommene Änderungen verursacht wurden.
- Kosten, die Canon Serviceanbietern für Anpassungen oder Änderungen an einem Produkt zur Erfüllung landesspezifischer technischer Normen oder Sicherheitsnormen entstehen, sowie jegliche anderen Kosten zur Anpassung eines Produkts aufgrund von Spezifikationsänderungen nach der Lieferung des Produkts.
- Schäden aufgrund der Tatsache, dass ein Produkt nicht den landespezifischen Normen oder den Spezifikationen eines anderen Landes als des Käuferlandes entspricht.
Der Garantie-Reparaturservice wird ausgeschlossen, wenn Schäden oder Mängel wie folgt verursacht wurden:
- Durch unsachgemäße, übermäßige, den Anweisungen des Benutzer- oder Betriebshandbuchs und/oder der einschlägigen Benutzerdokumentation nicht entsprechende Benutzung, Handhabung oder Bedienung des Produkts, insbesondere durch falsche Lagerung, Fallenlassen, übermäßige Stoßeinwirkung oder Schäden durch Korrosion, Verschmutzung, Wasser oder Sand.
- Durch in einem nicht von Canon autorisierten Servicecenter vorgenommene Reparaturen, Änderungen oder Reinigung.
- Schäden, die unmittelbar durch die Verwendung von Ersatzteilen, Softwareprogrammen oder Verbrauchsmaterial (z. B. Lampen, Objektive oder Batterien) verursacht wurden, die nicht mit dem Produkt kompatibel sind. Die Kompatibilität mit Ihrem spezifischen Canon Projektor sollte deutlich auf der Verpackung vermerkt sein. Im Allgemeinen wird Kompatibilität durch die Verwendung von Original-Ersatzteilen, -Softwareprogrammen oder -Verbrauchsmaterial von Canon sichergestellt, da diese getestet wurden. Sie werden darauf hingewiesen, die Kompatibilität vor der Verwendung zu überprüfen;
- Durch Anschluss des Produkts an nicht von Canon für den Anschluss zugelassene Anlagen oder Geräte.
- Durch unangemessene Verpackung des Produkts bei der Rücksendung an einen von Canon autorisierten Servicecenter.
- Durch Unfälle, Katastrophen oder Ursachen außerhalb der Kontrolle von Canon, unter anderem durch Blitz, Wasser, Brände, Unruhen oder unsachgemäße Belüftung.
5. Weitere Bestimmungen
Bei Reparatur eines Produkts außerhalb des Landes, in dem es erworben wurde, kann es zu Verzögerungen kommen, wenn das Produkt in dem betreffenden Land entweder noch nicht oder nur in einer landesspezifischen Ausführung vertrieben wird. Aus diesem Grund sind bestimmte Ersatzteile für den Projektor im Reparaturland möglicherweise nicht vorrätig.
Die Sicherung und Speicherung von Softwaredateien und -programmen vor der Reparatur und ihre Wiederherstellung nach der Reparatur obliegt allein dem Kunden.
Für weitere in dieser Garantie nicht ausdrücklich genannte Ansprüche, insbesondere für den Verlust von Aufnahmemedien, Daten usw. übernimmt Canon keine Verantwortung. Wenn Sie für ein Produkt die Garantieleistung in Anspruch nehmen, packen Sie das Produkt vorsichtig ein, versichern Sie es, fügen Sie die Rechnung, die Anweisungen für die Reparatur und (falls zutreffend) ein Beispiel der Aufnahmemedien bei, auf denen die mit dem Produkt aufgenommenen Bilder gespeichert sind. Diese Garantie berührt weder die in den geltenden einschlägigen nationalen Gesetzen vorgesehenen Rechte des Verbrauchers noch die dem Verbraucher aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Einzelhändler entspringenden Rechte. In Ermangelung einer entsprechenden gültigen nationalen Gesetzgebung für die Einräumung zusätzlicher Rechte begründet diese Garantie den einzigen und alleinigen Rechtsanspruch. Canon oder andere EWS-Mitglieder übernehmen keine Haftung für jedwede zufällige Schäden oder Folgeschäden, die aus einem Rechtsverstoß gegen die ausdrückliche oder stillschweigende Garantie des Produkts resultieren.