30 Jahre Garantie
30 Jahre Garantie für DDOPTICS Zielfernrohre, Ferngläser, Spektive & Sonnenbrillen:
DDopitcs gewährt auf alle Produkte und Bauteile (entsprechend unserer nachfolgenden Garantiebediengungen) 30 Jahre Garantie!
Wärmebildkameras und Nachtsichtgeräte sind von dieser 30 jährigen Garantie explizit ausgeschlossen!
Bei Wärmebildkameras der VOX Serien ist die Garantie auf 2 Jahre beschränkt.
Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Garantiegeber:
DDoptics Optische Geräte und Feinwerktechnik KG
Schönherrfabrik
Schönherrstraße 8 Gebäude 10c
D-09113 Chemnitz
Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum.
Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf das Gebiet der Europäischen Union. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:
- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).
DDoptics Garantiebedingungen
Die DDoptics Garantie ist Europaweit und in jedem Land auch ohne Kaufnachweis oder besondere Unterlagen gültig. Jedes DDoptics – Produkt ist mit dieser Garantieleistung ausgestattet. Das Alter des Produktes kann von DDoptics anhand von Seriennummern und Baugruppen nachvollzogen werden. Auch wenn Sie das Produkt im Internet gekauft haben, ist die DDoptics Garantie im Garantiefalle direkt bei DDoptics geltend zu machen.
Dem Garantiefall ist eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung beizulegen.
Bei Zielfernrohren ist gegebenenfalls die Montage zu entfernen, wenn die ges. Zieloptik getauscht werden soll.
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
- missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
- Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
- eigenmächtige Reparaturversuche
- normaler Verschleiß
Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden. Von der Garantie auszuschließen sind insbesondere Sturzschäden und deren Folgeschäden wie z.B. nachlassende Dichtigkeit aufgrund eines vorangegangenen Sturzschadens. Eigenreparaturversuche oder Reparaturen von nicht autorisierten Service durch nicht autorisierte Reparaturwerkstätten oder nicht autorisiertes Personal stehen der Garantieleistung ebenfalls entgegen.
Versand & Kosten
Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann durch den Garantiegeber erstattet.
Folgekosten
Die Garantiezusage bezieht sich ausschließlich auf den Funktionszustand des erworbenen Produkts. Folgekosten insbesondere zusätzliche Montagekosten sind nicht Bestandteil der Garantie und werden nicht erstattet.
Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.
Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.