Marke Nedis®
Für die unter unserer eigenen Marke verkauften Produkte gewähren wir eine Garantie von 24 Monaten. Der Garantiezeitraum beginnt an dem Tag, an dem Sie das Produkt dem Kunden verkaufen – sofern der Verkauf innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf bei Nedis® erfolgt.
Wenn Sie unsere Produkte für professionelle oder ähnliche Zwecke kaufen, beträgt der Garantiezeitraum 12 Monate.
Wichtiger Hinweis: Ihre Garantie erlischt in jedem Fall 27 Monate nach dem Kauf des Produkts bei Nedis bzw. bei professioneller Verwendung nach 15 Monaten.
Frühere Marken? Für Marken von Drittanbietern – wie HQ, König, Valueline, Bandridge, Profigold, Sweex, Camlink, basicXL und Fixapart – gilt der vom jeweiligen Hersteller gewährte Garantiezeitraum. Die Garantiezeiträume finden Sie auf dem jeweiligen Produkt und sind auf Anfrage erhältlich.
Hinweis: Wenn der Defekt offensichtlich die Folge von Zerstörung, unsachgemäßer oder falscher Verwendung, Beschädigung empfindlicher Teile oder normalem Verschleiß ist, erlischt die Garantie.
Wenn Sie einen Garantieanspruch einreichen möchten, senden Sie uns bitte eine „RMA-Anfrage“. Sie können den Anspruch innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung des Defekts online senden.
1. Der Verkäufer gibt Einkäufern außer den im GTC vereinbarten Gewährleistungen keine weiteren Gewährleistungen; einschließlich im Hinblick auf jegliche (genannte oder geschlussfolgerte) Nutzung oder Qualität des Produkts.
2. Der Verkäufer gewährleistet für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten, dass die Produkte, die unter dem Markennamen des Verkäufers an den Einkäufer verkauft werden, damit konform gehen. Der 24-monatige Garantiezeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Einkäufer das Produkt verkauft – sofern der Verkauf innerhalb von drei (3) Monaten, nachdem der Einkäufer das Produkt vom Verkäufer erworben hat, erfolgt. Falls das Produkt vom Kunden des Einkäufers für professionelle oder ähnliche Zwecke verwendet wird, wird die Garantie für die Produkte auf zwölf (12) Monate begrenzt. Die Garantie des Verkäufers erlischt in jedem Fall siebenundzwanzig (27) Monate nach dem Verkauf des Produkts durch den Verkäufer an den Einkäufer bzw. bei professioneller Nutzung nach fünfzehn (15) Monaten. Der Nutzungstyp (professionelle oder ähnliche bzw. nicht-professionelle Nutzung) soll, falls er vom Verkäufer angefochten wird, vom Einkäufer nachgewiesen werden. Der Einkäufer muss in jedem Fall eine (Kopie der) Originalrechnung/Vereinbarung bereitstellen. Der Verkäufer hat keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Einkäufer in Bezug auf die betreffenden Produkte nach den in diesem Abschnitt festgelegten Fristen.
3. Bei Marken von Drittanbietern gilt entsprechend der Garantiezeitraum der Hersteller dieser Produkte, insoweit der Verkäufer diese weitergeben kann. Weitere Informationen zu den Garantiezeiträumen erhalten Sie im Webshop und auf Nachfrage. Andernfalls ist bei diesen Produkten Absatz 2 dieses Paragraphen entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen innerhalb dieses Abschnitts gelten ungeachtet der Rechte, die Einkäufer gegenüber dem Hersteller solcher Produkte haben könnten.
4. Garantieansprüche müssen dem Verkäufer schriftlich und innerhalb von dreißig (30) Tagen zugehen, nachdem der Mangel/Defekt festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müssen. Dies muss über einen RMA-Prozess abgewickelt werden, wie in Paragraph 11 beschrieben.
5. Wenn der Verkäufer diese Ansprüche als rechtmäßig befindet und sie durch die Garantie abgedeckt sind, wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen: a) defekte Produkte reparieren; b) Ersatzprodukte oder -teile bereitstellen, c) den Einkaufspreis an den Einkäufer zurückzahlen, wobei die unterzeichnete Vereinbarung (ohne gerichtliches Einschreiten) endet. Der Verkäufer und Einkäufer sind sich einig, dass das defekte Produkt durch ein gleichwertiges Produkt ersetzt wird;
6. Falls der Einkäufer oder jegliche Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verkäufers (bereits) Reparaturen und/oder Veränderungen an dem Produkt durchgeführt haben, hat der Verkäufer keinerlei Verpflichtungen.
7. Falls beim Produkt auch nach umfassenden Prüfungen und Untersuchungen durch den Verkäufer kein Defekt gefunden werden kann, werden vom Verkäufer mindestens 20 € Prüfgebühr in Rechnung gestellt. Das Produkt wird dann zurückgesandt und die Versandkosten werden in Rechnung gestellt.
8. Wenn der Defekt offensichtlich die Folge von Zerstörung, unsachgemäßer oder falscher Verwendung, Beschädigung empfindlicher Teile oder normalem Verschleiß ist, entfällt die Gewährleistung.
9. Ausgeschlossen von der in diesem Paragraphen beschriebenen Gewährleistung sind Muster für Entwicklungs- und Testzwecke, Prototypen und Vorproduktionsversionen von Produkten.
10. Abgesehen von den in Paragraph 10 beschriebenen Verpflichtungen haben Verkäufer bezüglich der Produktfehler In Übereinstimmung mit der in diesem Artikel aufgeführten Gewährleistung gegenüber dem Einkäufer keine weiteren Verpflichtungen.